Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von NetCell MailGuard. Stand: Mai 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen NetCell-IT, Felix Netzel, In der Wüste 23a, 51381 Leverkusen (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden über die Nutzung der Software NetCell MailGuard (nachfolgend „Software") und damit verbundener Dienstleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software NetCell MailGuard zur Nutzung auf eigenen Servern oder eigenen Cloud-Infrastrukturen des Kunden. Der Anbieter stellt keinen SaaS-Dienst und kein Hosting bereit — die Software läuft ausschließlich auf vom Kunden bereitgestellter Infrastruktur.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Lizenzmodell (siehe § 3).
(3) Die Software ist eine Sicherheits- und Filter-Software für E-Mail-Verkehr (SMTP-Security-Gateway). Sie soll dem Kunden helfen, eingehende und ausgehende E-Mails auf Spam, Phishing und Schadsoftware zu prüfen. Der Anbieter garantiert keine vollständige Erkennung aller Bedrohungen — dies ist im Stand der Technik nicht möglich.
§ 3 Lizenzmodelle
(1) Der Anbieter bietet folgende Lizenzmodelle an:
- Free-Lizenz: dauerhaft kostenlos, abgedeckt sind 1 Domain auf 1 Server. Enthalten sind alle 14 Detection-Layer, Sandbox-Detonation, externe Threat-Feeds, DKIM/DMARC, Audit-Log und DSGVO-Tools. Nicht enthalten sind: Cluster-HA (mehr als 1 Server), End-User-Quarantäne-Portal mit Daily-Digest, Whitelabel-Branding, Reporting (PDF-Profile, Domain-Reports) und REST-API-Write-Endpoints (Read bleibt offen). Eine Free-Lizenz pro registrierter E-Mail-Adresse.
- Pro-Lizenz: kostenpflichtig. Domain-Anzahl und Cluster-Node-Anzahl wählt der Kunde bei der Bestellung. Domain-Tier-Preise: 10 / 25 / 50 / 100 / 250 Domains zu je 29 / 69 / 129 / 229 / 499 €/Monat netto. Pro zusätzlichem Cluster-Node (ab dem 2.) zusätzlich 10 €/Monat. Default-Konfiguration im Shop ist 25 Domains + 3 Nodes (HA) = 89 €/Monat. Pro enthält den vollen Funktionsumfang inklusive aller Free-Features plus Cluster-HA, End-User-Quarantäne-Portal mit Daily-Digest, Whitelabel-Branding, Reporting, REST-API (full read+write), Multi-Domain mit Per-Domain-Policies, sofortige Updates und E-Mail-Support mit Antwort innerhalb 48 Stunden.
- Custom-Lizenz: individuelle Vereinbarung für Kunden mit besonderen Anforderungen (mehr als 250 Domains, mehr als 10 Cluster-Nodes, SLA mit Reaktionszeit-Garantie, Telefon-Support, On-Premise-Perpetual-Lizenz, Reseller-Verträge mit Multi-Cluster-Lizenzierung, Whitelabel ohne Anbieter-Hinweis, SIEM-Anbindung, Custom-Integrationen). Konditionen werden separat schriftlich vereinbart.
(2) Trial-Modus: Bei Erstinstallation der Software auf einer neuen Maschine läuft die Software 30 Tage automatisch im Trial-Modus mit dem vollen Funktionsumfang einer Pro-Lizenz. Der Trial-Modus erfordert keine Bestellung und keinen Lizenz-Schlüssel; er wird lokal von der Software anhand des Installations-Datums getrackt. Nach Ablauf der 30 Tage ist eine Free-Lizenz oder eine Pro-Lizenz erforderlich, um den Mailfluss aufrechtzuerhalten. Eine Verlängerung des Trial-Modus ist nicht vorgesehen.
(3) Der jeweils maßgebliche Funktionsumfang wird durch die vom Anbieter ausgestellte Lizenz-Datei festgelegt. Die in der Lizenz-Datei kodierten Limits (max_domains, max_nodes, max_activations) werden serverseitig durchgesetzt.
§ 4 Vertragsabschluss und Lizenzbezug
(1) Der Vertrag kommt durch die Aktivierung der Lizenz und die anschließende Bestätigung per E-Mail zustande. Bei kostenpflichtigen Lizenzen wird der Vertrag mit der Bezahlung wirksam.
(2) Free-Lizenzen werden über die Webseite des Anbieters per E-Mail-Registrierung bezogen. Pro-Lizenzen werden über den Shop des Anbieters unter https://control.netcell-it.com/shop/products/netcell-mailguard-pro bestellt; bei der Bestellung wählt der Kunde die Domain- und Cluster-Node-Anzahl, die in der Lizenz-Datei kodiert wird.
(3) Custom-Lizenzen erfordern einen separaten schriftlichen Vertrag.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Bei kostenpflichtigen Lizenzen erfolgt die Abrechnung im Voraus pro Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich). Die Vergütung wird mit Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(2) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung. Bei wiederkehrenden Zahlungen (monatliche oder jährliche Abrechnung) wird die jeweilige Periode automatisch zum Beginn der Periode abgebucht.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz vorübergehend zu deaktivieren, bis der Zahlungsverzug behoben ist. Der Mailfluss wird dabei nicht unmittelbar unterbrochen, aber Updates und Threat-Intel-Feeds werden bis zur Zahlung pausiert.
§ 6 Lizenzvalidierung und Phone-Home
(1) Die Software kontaktiert periodisch (typischerweise alle 24 Stunden) den Lizenzserver des Anbieters unter license.netcell-it.com, um die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen.
(2) Bei der Validierung werden übermittelt: Lizenz-Schlüssel, Hardware-Fingerprint des Servers, Anzahl konfigurierter Domains (als Usage-Counter), Software-Version. Es werden keine Inhalte der durch die Software verarbeiteten E-Mails übertragen.
(3) Bei dauerhaft fehlender Erreichbarkeit des Lizenzservers (über 14 Tage) schaltet die Software in den eingeschränkten Betriebsmodus. Der Kunde wird darüber im Web-UI informiert.
(4) Bei Custom-Lizenzen mit On-Premise-Perpetual-Modell entfällt das Phone-Home auf Wunsch.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Trial-Modus endet automatisch am Tag 31 nach Erstinstallation ohne Kündigungserklärung. Eine Verlängerung des Trial-Modus ist nicht vorgesehen; nach Ablauf ist eine Free- oder Pro-Lizenz erforderlich, um den Mailfluss aufrechtzuerhalten.
(2) Free-Lizenzen sind dauerhaft kostenlos und können vom Kunden jederzeit deaktiviert oder durch eine Pro-Lizenz ersetzt werden. Eine Kündigungsfrist gilt nicht.
(3) Pro-Lizenzen mit monatlicher Abrechnung können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Pro-Lizenzen mit Jahresabschluss verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Erweiterung der Pro-Lizenz auf einen höheren Domain- oder Node-Tier ist jederzeit möglich; die Differenz wird anteilig für die laufende Abrechnungsperiode berechnet.
(4) Custom-Lizenzen werden im Einzelvertrag geregelt.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Bereitstellung geeigneter Server-Infrastruktur
- die ordnungsgemäße Konfiguration der Software gemäß Dokumentation
- die Einrichtung der zugehörigen DNS-Records (MX, SPF, DKIM, DMARC)
- die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten der durch die Software gefilterten Mails (der Kunde ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO — siehe Datenschutzerklärung Abschnitt 11)
- regelmäßige Sicherheits-Updates der Server-Infrastruktur
- die rechtmäßige Lizenz-Nutzung — keine Mehrfach-Registrierungen unter falschen E-Mail-Adressen zur Umgehung der Lizenz-Limits
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Software ist eine Hilfssystem zur Erkennung von Spam, Phishing und Malware. Der Anbieter garantiert nicht, dass alle Bedrohungen erkannt werden. Der Kunde ist verpflichtet, ergänzende Sicherheitsmaßnahmen (Endpoint-Schutz, Schulungen, regelmäßige Backups) zu treffen.
(5) Für Schäden, die durch nicht erkannte Bedrohungen entstehen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der Absätze 1 bis 3.
§ 10 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Anpassung dem Kunden zumutbar ist und die Hauptleistungspflichten unberührt bleiben.
(2) Über Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026. Frühere Versionen können beim Anbieter angefordert werden.